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   BAG, 30.03.1967 - 5 AZR 359/66   

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BAG, 30.03.1967 - 5 AZR 359/66 (https://dejure.org/1967,1301)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1967 - 5 AZR 359/66 (https://dejure.org/1967,1301)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1967 - 5 AZR 359/66 (https://dejure.org/1967,1301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikationsregelung - Betriebsanwesenheitsgratifikation - Schwangerschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 300
  • NJW 1967, 1530
  • MDR 1967, 701
  • DB 1967, 603
  • DB 1967, 996
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.01.1963 - 2 AZR 373/62

    Pünktlichkeitsprämie - Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 30.03.1967 - 5 AZR 359/66
    2» Die Gratifikationszusage war im Streitfall gekoppelt mit einer Anwesenheitsprämie» Daß das statthaft ist, hat bereits der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung BAG 14, 38 ff. " AP Nr» 16 zu § 2 ArbKrankhG hinsichtlich einer Prämienzusage ausgesprochen, die an die ... 5.
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hielt eine vertragliche Regelung für zulässig, nach der durch Krankheit bedingte Betriebsabwesenheitszeiten zur Kürzung der freiwillig geleisteten Weihnachtsgratifikation berechtigten (modifizierte Anwesenheitsprämie; BAG Urteil vom 15. Mai 1964 - 1 AZR 432/63 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation, mit zustimmender Anm. von Mayer-Maly; ebenso bei schwangerschaftsbedingten Betriebsabwesenheitszeiten BAGE 19, 300 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation, mit kritischer Anm. von Mayer-Maly).
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Fehlzeiten "infolge Schwangerschaft wurden demgegenüber zunächst wie Fehlzeiten wegen Krankheit behandelt; die Prämie durfte gekürzt werden (BAG 19, 300, 302 f. = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe).

    Auch Kraft (SAE 1967, 264, 267 ff.) und Trieschmann (AuR 1968, 220, 223 ff.) gehören zu den Befürwortern der Anwesenheitsprä mie; sie halten es im Anschluß an die Entscheidung des Senats BAG 19, 300 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Gratifikation für richtig, daß schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten prämien mindernd berücksichtigt werden dürfen.

  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 495/71

    Sonderleistung - Gratifikation

    Es bedeutet keine unzulässige sachfremde Differenzierung, wenn der Arbeitgeber bei einer freiwilligen zusätzlichen Leistung den Empfängerkreis nach einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses abgrenzt oder den Anspruch von dem Erreichen eines bestimmten Stichtages abhängig macht (BAG 19, 300 = AP Nr, 58 zu § 611 BGB Gratifikation; ferner BAG AP Nr, 7 ebenda).

    Die dadurch bewirkte Minderung des Dividendenanspruchs ist rechtlich nicht zu be anstanden, gleichgültig, wie die Frage beurteilt wird, ob der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Sonderleistungen (Gratifikation u"a") krankheitsbedingte Fehlzeiten als anspruchsmindernd berücksichtigen.darf (dafür der Senat in BAG 19, 300 = AP Nr" 58 zu § 611 BGB Gratifikation)" Denn in diesem Fall ist es nicht das Ziel der Regelung, den Arbeiter zur Arbeit in einer Zeit anzuhalten, in der -er berechtigt fernbleiben könnte«, Beabsichtigt ist lediglich, den Arbeitnehmer anzuhalten, durch rechtzeitige Anzeige der Arbeitsunfähigkeit Störungen des Betriebsablaufs zu vermeiden , 3° Das angefochtene Urteil war demnach aufzuheben .

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1242/79
    Fehlzeiten infolge Schwangerschaft wurden demgegenüber zunächst wie Fehlzeiten wegen Krankheit behandelt; die Prämie durfte gekürzt werden (BAG 19, 300, 302 f. = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe).

    Auch Kraft (SAE 1967, 264, 267 ff.) und Trieschmann (AuR 1968, 220, . 223 ff.) gehören zu den Befürwortern der Anwesenheitsprä mie; sie halten es im Anschluß an die Entscheidung des Senats BAG 19, 300 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation für richtig, daß schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten prämien mindernd berücksichtigt werden dürfen.

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 601/80
    Fehlzeiten infolge Schwangerschaft wurden demgegenüber zunächst wie Fehlzeiten wegen Krankheit behandelt; die Prämie durfte gekürzt werden (BAG 19, 300, 302 f. = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe).

    Auch Kraft (SAE 1967, 264, 267 ff.) und Trieschmann (AuR 1968, 220, 223 ff.) gehören zu den Befürwortern der Anwesenheitsprä mie; sie halten es im Anschluß an die Entscheidung des Senats BAG 19, 300 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation für richtig, daß schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten prämien mindernd berücksichtigt werden dürfen.

  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80

    Mutterschutz - Jahressonderzahlung

    2. Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. März 1967 (5 AZR 359/66 - BAG 19, 300 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation) eine Klausel für rechtswirksam gehalten, nach der die Höhe der Gratifikation entsprechend der Betriebsanwesenheit bemessen wurde.
  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 221/67

    Abschlußvergütung - Gratifikation

    An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten» Der Ar beitnehmer wird in seiner Entschließung, in einem bestimmten Betrieb zu verbleiben, durch die im Abkehrfall sonst erforderliche Rückzahlung einer schon gewährten Gratifikation viel stärker beeinflußt, als wenn ihm durch ein vorzeitiges Ausscheiden nur eine Anwartschaft verlorengeht, die sich noch nicht zu einem einklagbaren Anspruch verdichtet hatte« Der Arbeitgeber ist in der Bildung sachgerechter Voraussetzungen für die Gewährung von Gratifikationen, auf die noch kein Rechtsanspruch besteht, frei« Er kann sie z«B" auch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln (vgl« das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 30« März 1967 - 5 AZR 359/66 -).
  • BAG, 30.04.1970 - 3 AZR 97/69

    Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Abweichende Entscheidungen

    b) Urteil des Fünften Senats 30.03.1967 5 AZR 359/66 = BAGE 19, 300 (302 f) = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation (zu 2).
  • BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 257/82
    Die Vorschrift des § 11 Ziff. 29 MTH beinhaltet damit eine rechtlich mögliche Ausschlußklausel (vgl. BAG 19, 300, 302 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteile vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 13- September 1974 - 5 AZR 48/74 -, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation), die die Entstehung eines Rechtsanspruchs auf zusätzliches Urlaubsgeld unter den genannten Voraussetzungen verhindert.
  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 284/81
    Dabei kann nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, daß frühere Urteile des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 21. Januar 1963 - BAG 14, 38 = AP Nr. 16 zu 5 2 ArbKrankhG und vom 30. März 1967 = BAG 19, 300, 303 = AP Nr. 58 zu ? 611 BGB Gratifikation) eine solche Regelung nicht nur für zulässig erklärt haben, sondern sogar als "in jeder Beziehung unbedenklich und einwandfrei, ja sogar in gewisser Weise vorbildlich" (BAG 14, 38, 41) bezeichnet haben.
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